Kreisgruppe Hameln-Pyrmont

Keine Schadstoffdeponie im Naturschutzgebiet Ith!

03. Juni 2019 | Lebensräume, Naturschutz, Umweltgifte, Atomkraft

Die Hannoverschen Basaltwerke planen im Steinbruch Ith eine Deponie der Klasse 1. Der Steinbruch soll über einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren mit leicht- bis mäßig belasteten Bauabfällen verfüllt werden. Diese Deponieklassifizierung umfasst auch freigemessenen Bauschutt aus Atomkraftwerken, wie zum Beispiel dem nahegelegenen Atomkraftwerk Grohnde, das im gleichen Zeitraum rückgebaut werden soll. Genehmigungsbehörde ist das Gewerbeaufsichtsamt in Hannover.

Bitte unterstützt die Petition!

Die Unterzeichner*innen fordern das Land Niedersachsen und das unter der Aufsicht des Landes stehende Gewerbeaufsichtsamt auf, im Falle des Steinbruchs Bisperode/ Ith keine Ausnahmegenehmigung für den Betrieb einer Deponie der Klasse 1 zu erteilen.

Die Unterzeichner*innen fordern das Land Niedersachsen weiterhin auf, den Steinbruch Ith in das umgebende europäische Schutzgebiet „Flora-Fauna-Habitat Ith“ aufzunehmen.

Die Hannoverschen Basaltwerke planen im Steinbruch Ith eine Deponie der Klasse 1. Der Steinbruch soll über einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren mit leicht- bis mäßig belasteten Bauabfällen verfüllt werden. Diese Deponieklassifizierung umfasst auch freigemessenen Bauschutt aus Atomkraftwerken, wie zum Beispiel dem nahegelegenen Atomkraftwerk Grohnde, das im gleichen Zeitraum rückgebaut werden soll. Genehmigungsbehörde ist das Gewerbeaufsichtsamt in Hannover.

Durch die Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens wird der Kreistag Hameln-Pyrmont nun erstmals konkret über die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet zu entscheiden haben. Selbst wenn der Kreistag gegen die Entlassung und damit gegen die Errichtung einer Deponie der Klasse 1 stimmt, kann das Gewerbeaufsichtsamt eine Ausnahmegenehmigung erteilen und dies mit einem übergeordneten Interesse begründen.

In der Vergangenheit hatte der Kreistag Hameln-Pyrmont bereits sein Interesse an der Aufnahme des Steinbruchs in das umgebende FFH-Gebiet Ith [siehe: www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/schutzgebiete/einzelnen_naturschutzgebiete/45111.html] deutlich gemacht [siehe: www.hameln-pyrmont.sitzung-online.de/pi/vo021.asp?VOLFDNR=1000481&topselected=1002073]

Übergeordnetes Interesse: Den Unterzeichner*innen dieser Petition ist bewusst, dass in Niedersachsen Deponien der Klasse 1 fehlen. Wir halten die Errichtung einer solchen Deponie mitten im Flora-Fauna-Habit und umgeben von Trinkwasserschutzgebieten jedoch für kurzsichtig und einseitig an wirtschaftlichen Interessen orientiert. Vor dem Hintergrund des Klimawandels, des stetig zunehmenden Artensterbens und der wachsenden Belastung unseres Trinkwassers durch Nitrate sollte der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen in der Genehmigungspraxis einen deutlich höheren Stellenwert einnehmen.

Naturschutz: Obwohl der Gesteinsabbruch die Natur und Landschaft von Grund auf verändert hat und als schlimme Wunde in der Landschaft wahrgenommen wird, kann das Abbaugebiet sich zu einer ökologisch wertvollen Nische für viele Tier- und Pflanzenarten entwickeln [siehe: nabu-mk.de/2017/08/08/steinbrueche-extreme-mit-anziehungskraft/].

Im Rahmen einer Begehung des Steinbruchs wurde bereits eine nicht unerhebliche Population der Geburtshelferkröte ausgemacht. Ebenso wie die Gelbbauchunke ist sie eine besonders geschützte Art nach dem BNatSchG und europaweit nach der FFH-Richtlinie geschützt. Beide Arten waren ursprünglich in unverbauten Fluss- und Bachauen zuhause, die sich heute kaum noch finden. Sie mussten ausweichen, auf sonnige, warme und weitgehend unbewachsene Lebensräume aus zweiter Hand, wie zum Beispiel Steinbrüche. Im Sinne des Artenschutzes zählt der Verzicht auf Aufforstung und Erhalt der Offenlandlebensräume deshalb zu den geeigneten Erhaltungsmaßnahmen.

Wasserhaushalt und Trinkwasserschutz: Bei Inbetriebnahme der Deponie, müsste das Oberflächenwasser, das sich im Steinbruch sammelt, entsorgt werden. Da es mit belastetem Material in Berührung gekommen ist, könnte es nicht einfach an anderer Stelle abgeleitet werden. Wenn das Oberflächenwasser nicht mehr versickern darf, sondern entsorgt werden muss, wird das Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel und auf den Wasserstand der Quellbäche im Ith haben. Davon wäre das gesamte Ökosystem Ith betroffen.

Aus dem Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hameln-Pyrmont geht hervor, dass der gesamte Ith auf der Westseite, auf der sich auch der Steinbruch befindet durch eine hohe Grundwasserneubildung geprägt ist. Zugleich wird der Ith mit einer hohen Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber stoffunspezifischen Verschmutzungen eingeschätzt, da die Deckschichten des Gesteins eine geringe Kompensationswirkung besitzen. Nördlich und südlich des Steinbruchs befinden sich Trinkwasserschutzgebiete, die von den umliegenden Gemeinden zur Trinkwasserversorgung genutzt werden. Es erscheint fragwürdig, ob die Gebiete geologisch getrennt vom Steinbruch zu betrachten sind.

In unserem Landkreis haben wir bereits diverse Standorte ehemaliger Fabriken und Deponien, die davon zeugen, dass es keine geeigneten Verfahren gibt, um eine dauerhafte Abdichtung gegenüber dem Grundwasser zu gewährleisten. Sie besitzen bereits nach wenigen Jahrzehnten nicht mehr die gewünschte Dichtigkeit und verursachen nun aufwendige und kostenintensive Sanierungen um das Grundwasser zu schützen.

Lärmbelastung: Für die Menschen in den umliegenden Ortschaften ist die Lärmbelästigung durch den dann wieder zunehmenden LKW-Verkehr ein weiteres Thema. In den am stärksten betroffenen Ortschaften Lauenstein und Bisperode sind die Bürgersteige zum Teil so schmal, dass man sich mit Kinderwagen oder Rollator kaum begegnen kann. Die endgültige Stilllegung des Steinbruchs würde hier endlich verkehrsberuhigende Maßnahmen zugunsten des Fuß- und Radverkehrs erlauben. Stattdessen soll für mindestens weitere 30 Jahre starker LKW-Verkehr durch die Ortschaften geleitet werden.

Bitte unterstützt die Petition!

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