Kreisgruppe Hameln-Pyrmont

Positionspapier der BUND Kreisgruppe Hameln Pyrmont zur Abschaffung der Baumschutzsatzung in Hameln

13. August 2018

Mutig und positiv den Schutz der Bäume und das Grün in der Stadt erhalten

Quelle: Text/Anordnung aus dem Buch "Baum im Bild" von Wolfram Buf

 

Wir lehnen die Abschaffung der Baumschutzsatzung ab. Wir schlagen vor, die bestehende Satzung zu modernisieren und Eigentümer demokratisch mit einzubeziehen, um die Wichtigkeit der Bäume für die Allgemeinheit zu verdeutlichen.

 

Eine Stadt ohne Bäume – unvorstellbar!

Bäume produzieren unseren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Lebewesen wie Spechte oder Fledermäuse, die auch zur natürlichen Schädlingsbekämpfung in den Gärten beitragen. Sie beleben und gliedern das Stadt- und Ortsbild und dämpfen den Lärm.

Der Erhalt der Bäume bedarf deshalb eines besonderen Schutzes.

In zahlreichen Kommunen regeln Baumschutzsatzungen, welche Bäume besonders schützenswert sind. Kriterien sind Stammumfang oder Kronendurchmesser. In privaten Gärten dürfen sie nur mit behördlicher Genehmigung gefällt werden, wenn sie flächendeckend geschützt sind. Ob als wichtiges Instrument für mehr Klima- und Artenschutz, oder als Gängelung des Privateigentums, das ist die entscheidende Frage.

Schaut man sich Beispiele an, wo flächendeckende Baumschutzsatzungen aufgehoben wurden, hat es dramatische Fällungen gegeben. Der Weg wurde frei für hemmungsloses Bauen. So geschehen 2003 aufgrund von Deregulierungsmaßnahmen durch die hessische Landesregierung und wieder zurückgenommen im Februar 2007. Denn wer einen alten Baum fällt, hat unweigerlich die Chance vertan, zu Lebzeiten dort wieder einen alten Baum zu sehen, selbst bei Nachpflanzung. Alle, aber vor allem alte Bäume haben im Siedlungsraum eine hohe Bedeutung – sowohl mikroklimatisch als auch für den Erholungswert. Nicht umsonst sind baumlose Wohngebiete die unattraktiveren mit niedrigeren Grundstückspreisen.

Umgedreht sind sie bei der Entwicklung eines effizienten Tourismuskonzeptes nicht wegzudenken.

Dabei sind Baumschutzsatzungen kein Totalschutz für jeden Baum, sondern wirken gezielt. Es gibt einen Katalog von Ausnahmeregelungen, zum Beispiel wenn Bäume krank sind oder zu viel Licht nehmen. Die meisten Satzungen gehen dabei noch nicht weit genug, denn sie beziehen sich nur auf private Grundstücke, nicht auf Straßen- und Parkbäume. In allen bestehenden Satzungen gelten im öffentlichen Raum strengere Maßstäbe als im privaten Garten. Für Privatgärten sollte es keine Pauschalregelung geben, die eine bestimmte Dicke von Stämmen schützt. Es müssen spezielle Regelungen, für besonders wertvolle Arten, ortsbildprägende Bäume oder Habitatbäume für andere Tierarten beschrieben werden. Die Bereitschaft der Zuarbeit und Mithilfe der jeweiligen Eigentümer sollte gewünscht und anerkannt werden.  

Dem Argument, dass Baumschutzsatzungen in das Eigentumsrecht eingreifen und hier ein Szenario beschrieben würde, was nicht real sei, ist entgegen zu halten, dass das Vorhandensein einer Satzung doch dann erst recht nicht in die Privatsphäre eingreifen wird, wenn der Eigentümer sowieso kein Interesse daran hat, sein Grundstück zu entwerten und Bäume massenhaft zu fällen sondern im Gegenteil ein Freund von Grün und altem Baumbestand ist und nur kranke oder problematische Bäume entfernt. Umgedreht jedoch kann, wie oben beschrieben, das Nichtvorhandensein einer Baumschutzsatzung wie ein Freibrief zu Fällungen verstanden werden ohne sich der Tragweite bewusst zu sein. Dem Fällen von vitalen Bäumen, aus welchen Gründen auch immer, ist nun Tor und Tür geöffnet. Ist es nicht höchst fragwürdig bzw. blauäugig zu glauben, dass sich jeder für den Schutz seines Baumes auf seinem Grundstück einsetzt? Die normal geltenden Nachpflanzgebote werden somit ebenso außer Kraft gesetzt.

 

Auch auf Gewerbeflächen wirkt sich das Nichtvorhandensein einer Baumschutzsatzung verheerend aus. Hier handelt es sich nicht um den Haus- und Gartenbesitzer, sondern eine knallharte Kostenkalkulation entscheidet über das Vorhandensein von Bäumen, die meistens das Nachsehen haben.

 

Das Argument, dass Baumschutzsatzungen nichts anderes als Bürokratiemonster sind, da es auf Bundes- und Länderebene bereits Landschaftsrahmenpläne gibt, die genügend Schutzmaßnahmen für erhaltenswerte Bäume beinhalten, hält einer näheren Überprüfung nicht stand.

Einige Beispiele, die sich beliebig fortsetzen lassen:

  • Eingriffsregelung nach §14 BNatSchG - beschränkt sich z.B. auf „ortsbildprägende“ oder „landschaftsbestimmende“ Bäume (Stammumfang größer 200 cm).

  • Naturdenkmäler (§28 BNatSchG) – Einige wenige gibt es im Landkreis Hameln-Pyrmont, im Stadtgebiet jedoch nicht.

  • Bäume, die aus Artenschutzgründen nicht gefällt werden dürfen (§ 44 Abs.1 BNatSchG) - kommt auf bebauten Flächen, speziell in Stadtgebieten nur sehr selten zum Tragen.

Ein Umdenken ist dringend erforderlich.

  • Wir sind bereit zu schützen, was uns lieb und teuer ist. Dies muss ebenfalls und in besonderem Maße für unsere Bäume gelten.

  • Bäume sind sie unsere zuverlässigsten Partner im Kampf gegen den Klimawandel und nicht wegzudenken, wenn es um den Artenerhalt geht.

  • Der Erhalt von Bäumen wirkt sich belebend auf den Tourismus aus. Durch ein grünes Stadtbild fördern Bäume den Tourismus.

  • Es ist dringend notwendig mit einer Baumschutzsatzung zu signalisieren, dass es sich lohnt für den Erhalt der Bäume einzutreten und für den Schutz der Natur zu kämpfen und dabei Hilfe und Rat anzubieten.

  • Ein Belobigungskonzept würde die Bereitschaft der Bürger erhöhen, sich für den Schutz und Erhalt der Bäume einzusetzen. Anstatt der ständigen, bisherigen Negativdiskussion über Bäume sollten wir eine Lobkultur pflegen, in Form von z.B. kleinen Gutscheinen oder Urkunden für Menschen, die besonderes Engagement für baumpflegerische Maßnahmen zeigen oder ein besonderes Signal setzen und verantwortungsbewusste Bürger steuerlich entlasten.

Die Notwendigkeit einer Baumschutzsatzung ist für viele Städte eine Selbstverständlichkeit. Immer mehr gehen dabei auch zu einer flächendeckenden Satzung über und reagieren damit auf die Herausforderungen unserer Zeit wie unsere Landeshauptstadt Hannover, aber auch ganz in der Nähe machen es Bad Münder und Hess. Oldendorf den Hamelnern vor, in Rinteln ist eine Satzung in Planung.

Aus diesen Gründen lehnt der BUND der Kreisgruppe Hameln-Pyrmont die Abschaffung der Baumschutzsatzung ab und fordert den Rat und die Verwaltung der Stadt Hameln auf, ihre katastrophale Entscheidung zu revidieren.

 

Irren ist menschlich,
aber auf Irrtümern zu bestehen, ist teuflisch. 

(Hieronymus)

 

 

 


 

 

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