Schutzgebietsarten

Welche Schutzgebietsarten gibt es und was hat das zu bedeuten?

Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete im Landkreis Hameln Pyrmont

Der Schutz von Natur und Landschaft steht in Naturschutzgebieten über den verschiedenen Ansprüchen der Menschen an die Nutzung. Nicht nur ganze Landschafen können durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet geschützt werden, sondern auch einzelne Lebensräume oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten.
Für jedes Naturschutzgebiet gibt eine behördliche Verordnung. Aktuelle Verordnungen beinhalten:

  • Eine Beschreibung des Gebietes

  • den Schutzzweck,

  • Ver- und Gebote

  • Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen  

  • Befreiungen

  • Strafen bei Verstößen

  • Freistellungen

 

Alle Handlungen, die das Schutzgebiet oder seine Bestandteile zerstören, beschädigen oder negativ verändern, sind verboten soweit die Nutzung nicht bei den Befreiung explizit gestattet wurde. In Naturschutzgebieten wird in der Regel ein ausgeschildertes Wegenetz gepflegt. Das Betreten des Gebietes ist nur auf diesen Wegen zulässig. Durch diese Regelungen sollen die Störungen wildlebende Tier- und Pflanzenarten auf ein Minimum reduziert werden. Die Wege dürfen daher nicht verlassen werden und in den meisten Naturschutzgebieten gilt ganzjährig Leinenpflicht für Hunde.

Gesetzliche Regelungen im Detail (§23 BNatSchG)  

Liste der Naturschutzgebiete im Landkreis Hameln-Pyrmont

Interaktive Umweltkarte der Niedersächsischen Naturschutzgebiete

Nationalparke und nationale Naturmonumente

Großräumige Gebiete, die weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind können in Deutschland als Nationalpark ausgewiesen werden.

Sie müssen zu einem überwiegenden Teil die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen. Der Zustand der Gebiete sollte nicht oder wenig vom Menschen beeinflusst sein, bzw. sollen sie sich in diese Richtung entwickelt werden. Ziel ist der Natur möglichst ungestört ihren natürlichen Lauf zu lassen.

Nationalparks sollen dabei nicht völlig abgeschlossene Gebiete sein, die vom Menschen nicht genutzt werden dürfen. Soweit mit dem Schutzzweck vereinbar, gibt es vielfältige Möglichkeiten der Menschlichen Nutzung:

  • Wissenschaftliche Umweltbeobachtung

  • Naturkundliche Bildung

  • Naturerlebnis der Bevölkerung

Sehr stark eingeschränkt und reglementiert ist auch die wirtschaftliche Nutzungen der natürlichen Ressourcen. Nach Vorgaben der Naturschutzbehörden kann Land-, Forst-, Wasserwirtschaft, Jagd oder Fischerei entweder unter strengen Auflagen gestattet oder ganz ausgeschlossen werden.

Nationalparkregionen sind in Deutschland touristisch sehr gefragte Regionen. Für den Naturgenuss und das Erleben weitgehend unberührter, intakter Natur, akzeptieren die meisten Menschen auch die damit einhergehenden Einschränkungen.

 

Gesetzliche Regelungen im Detail (§24 BNatSchG)  

Im Landkreis Hameln Pyrmont gibt es leider keine Nationalparke und keine nationalen Naturmonumente.

Karte der deutschen Nationalparks

Wikipedia Artikel zu allen deutschen Nationalparks

Biosphärenreservate

In Biospährenreservaten besonders wertvolle und schützenswerte Lebensräume bewahrt werden. Die UNESCO zeichnet Kulturlandschaften aus, die die Leitlinien des internationalen Programms MAB ("Man and the Biosphere" - Der Mensch und die Biosphäre) erfüllen.

Gemäß den UNESCO Leitlinie tragen Biospährenreservate bei

  • zum Landschaftserhalt

  • zur Erhaltung von Ökosystemen

  • zur Erhaltung von Arten und genetischer Vielfalt

Weitere Aufgaben sind

  • Förderung der wirtschaftlichen und menschlichen Entwicklung

  • Soziokulturelle und ökologische Nachhaltigkeit

  • Förderung von Demonstrationsprojekten

  • Umweltbildung und –ausbildung

  • Forschung und Umweltbeobachtung

Nationale Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung zum Biosphärenreservat wurden vom deutschen MAB-Nationalkomitee definiert.

Um die verschiedenen Funktionen umzusetzen wurden Biosphährenreservate in drei Zonen untergliedert. Sie bestehen aus einer Kernzone (Strenges Schutzgebiet - min. 3% der Gesamtfläche), einer Pflege- / Pufferzone, die die Kernzone vor Einflüssen von außen abschirmt und einer Entwicklungszone. In der  Entwicklungszone sind alle Wirschafts- und Nutzungsformen erlaubt.

Aktuell gibt es 686 Gebieten in 122 Staaten zusammen, einschließlich 20 grenzüberschreitenden Gebieten (Stand: Juli 2018) 

16 davon in Deutschland.

Gesetzliche Regelungen im Detail (§25 BNatSchG)  

Internationale Leitlinien (UNESCO 1996)

Neuer Aktionsplan (Lima 2016)

Biospährenreservate bei der Deutsche Unesco Kommision

http://www.unesco.org/new/fileadmin/MULTIMEDIA/HQ/SC/pdf/Lima_Action_Plan_en_final.pdfListe der deutschen Biospährenreservate

Karte der deutschen Biospährenreservate 

Landschaftsschutzgebiete

Durch die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiete wird die Natur und Landschaft in häufig großflächigen Gebieten geschützt. Die Nutzungseinschränkungen sind im Vergleich zu Naturschutzgebieten meistens geringer. Es ist allerdings theoretisch möglich, auch in Landschaftsschutzgebieten sämtliche Nutzung einzuschränken, die negativen Einfluss auf den Gebietscharakter hat oder mit dem Schutzzweck unvereinbar ist.

Gesetzliche Regelungen im Detail (§26 BNatSchG)  

Übersicht der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Hameln Pyrmont

Naturparke

(§27 BNatSchG)  

    

Gesetzlich geschützte Biotope

(§30 BNatSchG)      

Geschützter Landschaftsbestandteil & Naturdenkmal

Naturdenkmale im Landkreis Hameln Pyrmont Quelle: Landkreis Hameln-Pyrmont, - Natur und Umwelt Geoportal Map data © OpenStreetMap contributors, CC-BY-SA

Ökologisch besonders wertvolle Einzelschöpfungen, wie zum Beispiel alte Bäume, können als Naturdenkmal ausgewiesen und geschützt werden. Größere Landschaftselemente, wie Alleen und Hecken, können   als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt werden. Der Schutzstatus sowohl von Naturdenkmälern als auch von geschützten Landschaftsbestandteilen ist deutlich weniger streng als der von Naturschutzgebieten.

Liste der Naturdenkmale im Landkreis Hameln-Pyrmont

FFH - Was ist das eigentlich?

FFH Gebiete im Landkreis Hameln Pyrmont FFH Gebiete im Landkreis Hameln Pyrmont

FFH steht für Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Es handelt sich dabei um eine EU Richtlinie aus dem Jahr 1992 (Richtlinie 92/43/EWG DES RATES).

Ziele:

Erhaltung

  • der biologische Vielfalt
  • der natürlichen Lebensräume
  • der wildlebenden Tiere und Pflanzen

Jeder Mitgliedsstaat der EU ist nach der FFH Richtlinie verpflichtet anhand festgelegter Kriterien geeignete Gebiete zu identifizieren und an die EU zu melden. Alle FFH Gebiete sind bis Ende 2018 zusätzlich nach nationalem Recht zu sichern.

In den Anhängen zur FFH Richtlinie werden die schützenswerten Lebensräume (Anhang I) und die Tier und Pflanzenarten (Anhang II u. IV) beschrieben. Über 400 Tier und Pflanzenarten werden in den Listen geführt. In Niedersachsen kommen davon mehr als 70 Arten vor - Viele davon auch im Landkreis Hameln-Pyrmont.

EU Vogelschutzgebiete

EU Vogelschutzgebiete im Landkreis Hameln-Pyrmont EU Vogelschutzgebiete im Landkreis Hameln-Pyrmont

Bereits vor fast 40 Jahren und damit lange vor der FFH Richtlinie verabschiedete die Europäische Union im Jahre 1979 die EU Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG - derzeit aktuelle Fassung 2009/147/EG). Sie dient dem Schutz  wildlebender Vogelarten und ihrer Lebensräume. Die Mitgliedsstaaten der EU sind nach der Richtlinie verpflichtet

„zahlen- und flächenmäßig geeignete Gebiete“, die besonders bedeutsam als Rast-, Durchzugs, Überwinterungs- und Brutgebiet als Schutzgebiete auszuweisen.

Von den 71 niedersächsischen Vogelschutzgebieten finden sich 2 im Landkreis Hameln-Pyrmont
 

V 69 „Uhu-Brutplätze im Weserbergland“
Prägend für die Gebiet sind die Felsen und Steinbrüche des Süntel, die Lebensraum für den Uhu bieten. Es liegt im Norden des Landkreises im Bereich des Süntel.

 

V 68 „Sollingvorland“

Ein weiteres ausgedehntes Vogelschutzgebiet, das Schutzgebiet Sollingvorland liegt bis auf einen kleinen Zipfel im Landkreis Holzminden.

 

… und was ist nun Natura 2000

Natura 2000 ist ein europaweites ökologisches Netz von Schutzgebieten. Die Errichtung wurde in der FFH Richtlinie festgeschrieben. Es umfasst die Lebensräume, die nach FFH Richtlinie und nach der EU Vogelschutzrichtlinie geschützt sind. Wildlebende, bestandsgefährdete Tiere und Pflanzen  sollen in diesen Gebieten in Ihren natürlichen Lebensräumen erhalten, gesichert und entwickelt werden. Die Gebiete heißen FFH Gebiete bzw. Vogelschutzgebiete, das Netz Natura 2000.

  

… was ist daraus geworden?

Deutschland und speziell das Land Niedersachsen haben sich extrem schwer getan Flächen in ausreichendem Umfang an die EU zu melden. Es gab mehrere Fristen, die Deutschland verstreichen ließ ohne Gebiete zu nennen bzw. es wurden nicht ausreichend Gebiete benannt. Die Bundesrepublik wurde deshalb mehrfach vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt und auch verurteilt. Nachdem Deutschland endlich - mit 10 Jahren Verspätung - ausreichend Flächen gemeldet hatte wurde das Zwangsgeldverfahren 2006 eingestellt.

 

Gemeldete Flächenanteile (Landfläche - Quelle BFN)

EU 18%

Kroatien 36,6

Slowenien 32,7%

Spanien 27,3

Deutschland 15,4%

Rheinland-Pfalz 12,3 %

Baden-Württemberg 11.6%

Niedersachsen 6,8%

 

ECHT PEINLICH! Niedersachsen ist mit nur 6,8% der Fläche leider mal wieder Schlusslicht. Nur Berlin hat mit 6,1% einen noch geringeren Flächenanteil gemeldet.